Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO
Vom 24. Juni 2021, in der ab dem 30. Juli 2021 gültigen Fassung, Links verweisen auf die entsprechenden Dokumente des LSB NRW
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
Wir haben die in Stufe 0 bis 3 geltenden Regeln für den Sport in zwei Tabellen für Sie zusammengefasst: (Stand: 26./27.07.2021)
Quelle: LSB NRW